Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Friedrich Stein

geboren: 27. Januar 1859 Breslau
gestorben: 12. Juli 1923 Halle
Konfession: evangelisch
Vater: Rechtsanwalt und Notar

Friedrich Stein

Nach dem Besuch des Gymnasiums in Breslau, studierte Stein Rechtswissenschaften an den Universitäten Breslau, Tübingen und Leipzig. 1882 promovierte er an der Universität Leipzig mit der Dissertation »Zur Lehre vom forum contractus« zum Dr. jur. 1882/83 leistete Stein Militärdienst als Einjährig Freiwilliger (befördert zum Vizefeldwebel des Landsturms). Er absolvierte das Referendariat und war als Anwalt bei verschiedenen Gerichten tätig. 1887 habilitierte er sich mit der Schrift »Der Urkunden und Wechselprozess« an der Universität Leipzig für Zivil- und Prozessrecht. 1890 wurde er zum außerordentlichen Professor (ab 1892 mit Besoldung) ernannt. 1896 erhielt er den Ruf auf eine ordentliche Professur für Prozess- und Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Halle, wo er jedoch vor allem Zivilprozessrecht las. 1897 wurde Stein Mitglied des Oberlandesgerichts Naumburg. 1907 gab er die Professur in Halle auf, um sich in Leipzig als Privatdozent zu habilitieren. Durch Erbschaft war Stein, wie es in seiner Personalakte heißt, »sehr vermögender Mann« geworden, die Bibliothek des Reichsgerichts bot ihm bessere wissenschaftliche Arbeitsmöglichkeiten. (Stein verlor das Vermögen während des Ersten Weltkrieges, so dass seine Witwe später finanziell durch den Preußischen Staat unterstützt werden musste.) Die Universität Leipzig gewann Stein 1908 als Honorarprofessor, einen Ruf nach Frankfurt lehnte er ab. 1913 erkrankte Stein, der bereits mehrere schwere Erkrankungen (z. B. Typhus) überstanden hatte schwer. In Halle unterzog er sich einer Operation, an der er verstarb.
Stein gehörte zu den angesehensten Zivilrechtslehrern seiner Zeit. Gemeinsam mit Richard Schmidt veröffentlichte er eine Sammlung von Aktenstücken zur Einführung in das Prozessrecht (1890, 9. Auflage 1922). In seiner Schrift »Das private Wissen des Richters« (1893) bestimmte er die Grenzen der Geltung der Verhandlungsmaxime im Zivilprozess. Mit dem Werk »Grundfragen der Zwangsvollstreckung« (1913) gab er dem Zwangsvollstreckungsrecht eine dogmatische Grundlegung. Grundlegend wurde Steins Werk »Die Zivilprozessordnung für das Deutsche Reich« (2 Bände 1896 und 1898), sein Alterswerk war das Lehrbuch »Grundriss des Zivilprozessrechts und des Konkursrechts« (1920/21). Ab der 3. Auflage führte Stein einen Kommentar zur Zivilprozessordnung weiter, den er zu einem umfangreichen Handbuch ausbaute, das noch heute (als »Stein/Jonas«) die Basis der Prozessrechtswissenschaft bildet.

Bemerkung: Stein hieß ursprünglich Goldstein.

Quellen: UAHW, Rep. 11, PA 16217 (Stein); S. Winninger, Große Jüdische National-Biographie, Band 5, 1930, S. 606; Peter Landau, Juristen jüdischer Herkunft im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, In: Helmut Heinrichs u. a., Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, München 1993, S. 207 f.; Zeitschrift für deutschen Zivilprozess, Band 49 (1925), S. III–XII.

Autor: HE

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